Wespennester / Hornissennester / Bienennester
Beseitigung gefährlicher Insektennester
in Haus und Garten. Was muss ich tun?
Wespen, Hornissen und
Co - Partner des naturnahen Garten -
Es macht Spaß im Sommer draußen zu sitzen, bei
Kaffee und Kuchen oder beim gemeinsamen Grillen mit Freunden.
Doch die Freude kann schnell in Ärger umschlagen, wenn
der Kuchen oder die Wurst mit unliebsamen Störenfrieden
geteilt werden muss.
Die
Rede ist von Wespen, Hornissen oder Bienen. Und vor allem
dann, wenn es sich nicht um einzelne Tiere handelt, sondern
man es gleich mit einem ganzen Wespennest im Garten oder in
der Nähe des Wohnhauses zu tun bekommt.
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Bienen sind als Honiglieferanten vielfach noch beliebt
und als „nützlich“ eingestuft.
Bei Wespen, und noch mehr bei Hornissen, die größte
heimische Wespen-Unterart, sieht das allerdings
ganz anders aus. Sie gelten als aggressive
und gefährliche Schädlinge, die es zu
bekämpfen gilt. Dabei weiß kaum jemand,
dass die gelb-schwarzen Hautflügler durchaus
sehr nützliche Gartenhelfer sind. Neben dem
Bestäuben von Blütenpflanzen, vertilgen
sie im Laufe ihres meist nur kurzen Lebens zahlreiche
echte Schädlinge wie Blattläuse, Fliegen
und Mücken oder Larven und füttern auch
ihre Brut damit.
Auch vor organischen
Abfällen machen sie nicht halt und verhindern
als Gesundheitspolizei, dass sich Krankheitserreger
oder Schimmelpilze im Garten ausbreiten können.
Entgegen einem langläufigen Vorurteil, sind
übrigens Hornissen nicht angriffslustiger als
Wespen und ihr Stich ist auch nicht gefährlicher,
sofern keine Wespenstichallergie vorliegt.
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Die meisten Wespenarten leben einzeln, allerdings
gibt es unter ihnen auch staatenbildende Arten.
Naturschutz!
Das Bundesnaturschutzgesetz sieht ganz allgemein vor, dass
Wildtiere nicht grundlos gefangen, verletzt oder getötet
werden dürfen. Auch die Nester von Wespen- und Hornissen
stehen unter diesem Naturschutz und dürfen dementsprechend
nicht einfach zerstört werden. Inzwischen gibt es sogar
einige Wespenarten, die vom Aussterben bedroht sind und die
besonders schutzbedürftig sind.
Doch
manchmal befindet sich ein Nest in unmittelbarer Nähe
des menschlichen Wohnumfeldes und kann dadurch eine
Bedrohung für die Menschen darstellen. Die Prüfung,
ob eine derartige Gefährdung von den Tieren ausgeht
oder nicht, muss in jedem Fall von einem Experten
beurteilt werden.
Mögliche
Schutzmaßnahmen: Manchmal reichen allerdings
schon einfache Schutzmaßnahmen aus, ohne dass
gleich das Nest entfernt werden muss. In der Nähe
befindliche Fenster können beispielsweise mit
Fliegengitter gesichert werden, die ein Eindringen
der Insekten in die Wohnräume verhindern. Manchmal
gelingt es auch, Nester an einen anderen Platz umzusetzen.
Gute Aussichten dafür bestehen vor allem im Frühjahr,
weil dann das Wespennest meist noch sehr klein ist.
Erst wenn die Gefährdung
für den Menschen durch die vorgenannten Maßnahmen
nicht abgewendet werden kann, darf nach entsprechender
Prüfung und Erlaubnis der zuständigen Naturschutzbehörde
das Nest entfernt werden.
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Beseitigung:
Hierbei ist es in vielen Fällen sinnvoll, anstatt selbst
Hand anzulegen, auf den sach- und fachkun- digen Rat von Experten
zu vertrauen und eine Schädlingsbekämpfungsfirma
dafür zu engagieren. In vielen Gemeinden übernimmt
auch die Feuerwehr
oder das Technische Hilfswerk
(THW) die Beseitigung von Wespen-, Bienen- oder Hornissennestern.
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