Wespen, Hornissen und Co - Partner
des naturnahen Garten -
Es macht Spaß im Sommer draußen zu sitzen, bei
Kaffee und Kuchen oder beim gemeinsamen Grillen mit Freunden.
Doch die Freude kann schnell in Ärger umschlagen, wenn
der Kuchen oder die Wurst mit unliebsamen Störenfrieden
geteilt werden muss. Die Rede ist von Wespen, Hornissen
oder Bienen. Und vor allem dann, wenn es sich nicht um einzelne
Tiere handelt, sondern man es gleich mit einem ganzen Wespennest
im Garten oder in der Nähe des Wohnhauses zu tun bekommt.
Bienen sind als Honiglieferanten vielfach
noch beliebt und als „nützlich“ eingestuft.
Bei Wespen, und noch mehr bei Hornissen, die größte
heimische Wespen-Unterart, sieht das allerdings ganz anders
aus. Sie gelten als aggressive und gefährliche Schädlinge,
die es zu bekämpfen gilt.
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Dabei weiß kaum jemand,
dass die gelb-schwarzen Hautflügler durchaus
sehr nützliche Gartenhelfer sind. Neben dem
Bestäuben von Blütenpflanzen, vertilgen
sie im Laufe ihres meist nur kurzen Lebens zahlreiche
echte Schädlinge wie Blattläuse, Fliegen
und Mücken oder Larven und füttern auch
ihre Brut damit.
Auch vor organischen Abfällen
machen sie nicht halt und verhindern als Gesundheitspolizei,
dass sich Krankheitserreger oder Schimmelpilze im
Garten ausbreiten können. Entgegen einem langläufigen
Vorurteil, sind übrigens Hornissen nicht angriffslustiger
als Wespen und ihr Stich ist auch nicht gefährlicher,
sofern keine Wespenstichallergie vorliegt. Die meisten
Wespenarten leben einzeln, allerdings gibt es unter
ihnen auch staatenbildende Arten.
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Naturschutz!
Das Bundesnaturschutzgesetz sieht ganz allgemein vor, dass
Wildtiere nicht grundlos gefangen, verletzt oder getötet
werden dürfen. Auch die Nester von Wespen- und Hornissen
stehen unter diesem Naturschutz und dürfen dementsprechend
nicht einfach zerstört werden. Inzwischen gibt es sogar
einige Wespenarten, die vom Aussterben bedroht sind und
die besonders schutzbedürftig sind. Doch manchmal befindet
sich ein Nest in unmittelbarer Nähe des menschlichen
Wohnumfeldes und kann dadurch eine Bedrohung für die
Menschen darstellen. Die Prüfung, ob eine derartige
Gefährdung von den Tieren ausgeht oder nicht, muss
in jedem Fall von einem Experten beurteilt werden.
Mögliche
Schutzmaßnahmen: Manchmal reichen allerdings
schon einfache Schutzmaßnahmen aus, ohne dass
gleich das Nest entfernt werden muss. In der Nähe
befindliche Fenster können beispielsweise mit
Fliegengitter gesichert werden, die ein Eindringen
der Insekten in die Wohnräume verhindern. Manchmal
gelingt es auch, Nester an einen anderen Platz umzusetzen.
Gute Aussichten dafür bestehen vor allem im Frühjahr,
weil dann das Wespennest meist noch sehr klein ist.
Erst wenn
die Gefährdung für den Menschen durch die
vorgenannten Maßnahmen nicht abgewendet werden
kann, darf nach entsprechender Prüfung und Erlaubnis
der zuständigen Naturschutzbehörde das Nest
entfernt werden.
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Beseitigung:
Hierbei ist es in vielen Fällen sinnvoll, anstatt selbst
Hand anzulegen, auf den sach- und fachkundigen Rat von Experten
zu vertrauen und eine Schädlingsbekämpfungsfirma
dafür zu engagieren. In vielen Gemeinden übernimmt
auch die Feuerwehr
oder das Technische Hilfswerk
(THW) die Beseitigung von Wespen-, Bienen- oder Hornissennestern.
Bildquellen: Oberes Foto von © Martina
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